Kosten & Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherung

Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, tragen die Kosten für die Behandlung in der Regel selbst.

Für naturheilkundliche Behandlungen berechne ich einen Stundensatz von 60 € zuzüglich eventuell anfallender Materialkosten. Verordnete Medikamente oder Kräuterrezepturen werden separat über die Apotheke abgerechnet.

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen bestimmte naturheilkundliche Leistungen oder Heilpraktikerbehandlungen (z.B. die IKK Südwest) im Rahmen von Zusatzprogrammen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die Kosten für die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht sowie für die Raucherentwöhnung richten sich auch bei gesetzlich versicherten Patienten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. der aktuellen Kostenübersicht.

Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung

 Für privat versicherte Patienten sowie Patienten mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung rechne ich meine Leistungen in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe einreichen können.

Die Höhe der Erstattung richtet sich ausschließlich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Eine vollständige Kostenübernahme kann daher nicht garantiert werden.

Bitte beachten Sie, dass mein Honorar unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung entsteht.

Kostenstände: 01.01.2025